Schweiz · Anleitung

Krypto in der Steuererklärung eintragen

Fünf Schritte, von den Beständen per 31. Dezember bis zu den Belegen. Die Struktur ist in allen Kantonen gleich — die Beschriftung der Felder nicht.

Stand: 1. Oktober 2026 · Quellen am Ende verlinkt

Schritt 1 — Bestände per 31. Dezember zusammenstellen

Massgebend ist, was Sie am 31. Dezember gehalten haben, über alle Wallets und Börsen hinweg. Eine Adresse, die Sie vergessen, fehlt im Vermögen — und eine Börse, die Sie im Januar geschlossen haben, gehört trotzdem dazu, wenn Ende Dezember noch etwas darauf lag.

Schritt 2 — Steuerwerte aus ICTax übernehmen

Die ESTV veröffentlicht die Jahresendkurse der gängigen Kryptowährungen in der Kursliste ICTax (ictax.admin.ch). Diese Werte sind für die Vermögenssteuer massgebend; eigene Umrechnungen führen nur zu Rückfragen.

Für Token ohne ESTV-Kurs gilt der Jahresendkurs jener Handelsplattform, über die Sie kaufen und verkaufen. Halten Sie fest, welche Quelle Sie verwendet haben — bei der nächsten Erklärung sollte es dieselbe sein.

Schritt 3 — Ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis eintragen

Kryptowährungen gehören ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, dasselbe Formular wie Konten und Aktien. In den kantonalen Programmen wählen Sie als Art der Wertschrift meist «übriges Guthaben» — St. Gallen etwa führt sie unter «Kassenobligationen, Termingeldkonti, übriges Guthaben».

Jede Währung bekommt eine eigene Zeile mit Menge und Steuerwert in Franken. Ein Sammelposten «Krypto» über alles ist zwar bequem, macht aber jede Rückfrage zu einer Rekonstruktion.

Schritt 4 — Erträge separat deklarieren

Staking-Vergütungen sind steuerbarer Vermögensertrag und gehören in den Ertragsteil des Verzeichnisses — nicht in den Vermögensteil. Bewertet wird zum Kurs an dem Tag, an dem Sie den Anspruch erworben haben, nicht zum Jahresendkurs.

Mining wird anders behandelt: je nach Umfang als Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit. Wer regelmässig und mit eigener Infrastruktur schürft, sollte das vorher klären.

Schritt 5 — Belege beilegen und aufbewahren

Als Nachweis genügt in der Regel ein Ausdruck der Jahresendbestände aus Wallet und Börse. Die vollständige Transaktionsliste reichen Sie normalerweise nicht ein — aufbewahren sollten Sie sie trotzdem, denn sie ist das Einzige, womit sich ein Bestand später begründen lässt.

Was dabei am häufigsten schiefgeht

  • Token ohne Kurs fallen heraus. Was in der Kursliste fehlt, verschwindet oft ganz aus der Aufstellung — statt mit einem begründeten Wert eingetragen zu werden.
  • Staking landet im Vermögen statt im Ertrag. Der Bestand ist dann richtig und das Einkommen fehlt.
  • Überträge zwischen eigenen Wallets werden als Kauf und Verkauf gezählt. Es ist beides nicht.

Häufige Fragen

Wo genau trage ich Kryptowährungen ein?
Ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, zusammen mit Konten und Wertschriften. In den kantonalen Programmen wählen Sie als Art der Wertschrift in der Regel «übriges Guthaben»; die genaue Bezeichnung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.
Welchen Kurs muss ich verwenden?
Den Steuerwert per 31. Dezember aus der ICTax-Kursliste der ESTV (ictax.admin.ch). Für Token ohne ESTV-Kurs gilt der Jahresendkurs jener Handelsplattform, über die Sie kaufen und verkaufen.
Was muss ich beilegen?
Einen Nachweis der Jahresendbestände — in der Regel genügt ein Ausdruck der Bestände aus Wallet und Börse per 31. Dezember. Bewahren Sie die vollständige Transaktionsliste auf, auch wenn Sie sie nicht einreichen.
Wohin kommen Staking-Erträge?
Sie sind steuerbarer Vermögensertrag und gehören in den Ertragsteil des Wertschriftenverzeichnisses — bewertet zum Kurs an dem Tag, an dem Sie den Anspruch erworben haben, nicht zum Jahresendkurs.

Quellen

Warum das so ist — Kapitalgewinne, Vermögen und Einkommen im Überblick: Krypto-Steuern Schweiz