Schweiz · Bewertung
Steuerwert per 31. Dezember
Ein einziger Stichtag entscheidet über Ihre Vermögenssteuer. Welcher Kurs dafür gilt, ist nicht Ihnen überlassen — und für Token ohne ESTV-Kurs gibt es eine Reihenfolge, die man kennen muss.
Der Stichtag ist der 31. Dezember
Für die Vermögenssteuer zählt, was Sie am 31. Dezember des Steuerjahres gehalten haben — nicht der Durchschnitt des Jahres und nicht der Stand, als Sie die Erklärung ausfüllen.
Was Sie im Januar verkaufen, steht trotzdem noch in dieser Erklärung. Was Sie am 30. Dezember gekauft haben, ebenfalls.
Der Kurs kommt von der ESTV, nicht von Ihnen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht die Jahresendkurse der gängigen Kryptowährungen in ihrer Kursliste ICTax. Wo ein Token dort geführt wird, ist dieser Wert für die Vermögenssteuer massgebend.
Das ist eine Erleichterung, keine Einschränkung: Sie müssen nichts belegen und nichts begründen. Ein selbst gewählter Kurs von einer beliebigen Börse wirft dagegen genau die Frage auf, die Sie nicht beantworten wollen.
Token ohne ESTV-Kurs: die Reihenfolge
Hier wird es praktisch relevant, denn die Kursliste führt längst nicht jeden Token. Das Arbeitspapier der ESTV gibt eine Rangfolge vor:
- Erste Wahl — der Jahresendkurs der Handelsplattform, über die Sie den Token kaufen und verkaufen. Halten Sie fest, welche Plattform Sie verwendet haben; bei der nächsten Erklärung sollte es dieselbe sein.
- Wenn sich kein Kurs ermitteln lässt — die Gestehungskosten, also der Betrag in Franken, den Sie für den Token aufgewendet haben.
Was es ausdrücklich nicht gibt, ist die dritte Variante: weglassen. Ein Token ohne Kursliste verschwindet in der Praxis gern ganz aus der Aufstellung — und genau das ist der Fall, der später unangenehm wird, weil die Gegenstelle ihn sieht.
Welche Bestände regelmässig vergessen gehen
- Gesperrte und delegierte Coins. Massgebend ist, wem der Bestand zusteht, nicht ob er am Stichtag verfügbar war. Ein Lock-up ändert daran nichts.
- Guthaben auf Börsen. Was auf einem Börsenkonto liegt, gehört ins Vermögen — auch wenn Sie es nicht als Wallet wahrnehmen.
- Kleinstbestände und Staub. Einzeln unbedeutend, in Summe über viele Wallets nicht mehr. Es gibt keine Bagatellgrenze, ab der man etwas weglassen darf.
- Wallets, die Sie nicht mehr benutzen. Eine Adresse, an die Sie seit Jahren nicht gedacht haben, ist trotzdem Ihre.
Was der Steuerwert nicht ist
Der Steuerwert per 31. Dezember hat nichts mit Gewinn zu tun. Ob Ihr Bestand im Wert gestiegen oder gefallen ist, spielt für die Vermögenssteuer keine Rolle — besteuert wird der Bestand, nicht die Veränderung.
Realisierte Kursgewinne sind im Privatvermögen steuerfrei, Verluste entsprechend nicht abziehbar. Die Begründung dazu steht im Überblick.
Häufige Fragen
- Welcher Kurs gilt für die Vermögenssteuer?
- Der von der ESTV veröffentlichte Jahresendkurs aus der Kursliste ICTax. Für Kryptowährungen, die dort geführt werden, ist dieser Wert massgebend — eine eigene Umrechnung führt nur zu Rückfragen.
- Was gilt für Token ohne ESTV-Kurs?
- Massgebend ist der Jahresendkurs jener Handelsplattform, über die Sie den Token kaufen und verkaufen. Lässt sich überhaupt kein Kurs ermitteln, ist der Token mit den Gestehungskosten in Franken einzusetzen — also mit dem, was Sie dafür bezahlt haben.
- Zählen gesperrte oder delegierte Coins zum Vermögen?
- Ja. Massgebend ist, wem der Bestand zusteht, nicht ob er gerade verfügbar ist. Delegiertes Staking, Lock-ups und Guthaben auf einer Börse gehören in die Aufstellung.
- Wie hoch ist die Vermögenssteuer auf Krypto?
- Es gibt keinen eigenen Satz für Krypto. Der Bestand wird zum übrigen Vermögen addiert und mit dem Satz Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde besteuert; Kantone kennen dabei unterschiedliche Freibeträge.
Quellen
Wo dieser Wert in der Erklärung hingehört: Krypto in der Steuererklärung eintragen