BitLedger · Hilfe

Häufige Probleme und ihre Lösung

Die Fragen, die beim Import und vor dem Bericht tatsächlich auftauchen, mit den Bezeichnungen, die Sie in der Anwendung sehen. Finden Sie Ihre nicht, schreiben Sie uns.

Stand: 30. Oktober 2026

Warum hat eine Transaktion keinen CHF-Wert?

BitLedger sucht für jeden Teil eines Vorgangs einen Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion: für Franken, Euro und Dollar die Kurse der SNB und der EZB, für Kryptowährungen CoinGecko, wo möglich anhand des Token-Contracts und nicht nur des Kürzels. Token, die CoinGecko nicht führt, werden, wenn es geht, mit dem Kurs eines DEX-Pools bewertet; bei einem Tausch ohne Marktpreis zählt der Wert dessen, was Sie dafür hingegeben haben (Kennzeichen «Aus Tausch»).

Findet sich kein Kurs, steht in der Zeile «Kein CHF-Preis». Der Filter «Fehlende CHF-Werte» auf der Seite Transaktionen zeigt alle diese Zeilen. Im Steuerbericht zählen sie mit null, und der Bericht weist darauf hin. Andere Fremdwährungen als Franken, Euro und Dollar (etwa Pfund oder Yen) haben noch keine Kursquelle und bleiben ebenfalls leer.

So tragen Sie einen Preis selbst ein:

  1. Transaktion öffnen und beim Betrag auf den Stift «Preis manuell eingeben» klicken.
  2. Den Wert in Franken eingeben, als Gesamtbetrag («CHF gesamt») oder «pro Einheit». Für einen wertlosen Token geben Sie 0 ein.
  3. Mit OK oder der Eingabetaste bestätigen. Die Gewinne werden neu berechnet.

Der Wert trägt danach das Kennzeichen «Manuell». Spätere Synchronisierungen überschreiben ihn nicht; mit dem X («Manuellen Preis löschen») entfernen Sie ihn, und beim nächsten Abgleich wird wieder ein Kurs gesucht. In einem gesperrten Steuerjahr lässt sich der Preis nicht ändern.

Eine Transaktion ist falsch eingeordnet. Wie korrigiere ich das?

Öffnen Sie die Transaktion. Sie sehen die steuerliche Klassifizierung, die Konfidenz und die Begründung, auf die sich die Einordnung stützt. Mit «Klassifizierung korrigieren» wählen Sie die richtige: Kapitalgewinn (steuerfrei), Steuerbares Einkommen, Bereits versteuertes Einkommen, Vermögen (melden), Interner Transfer oder Unbekannt. Die Zeile gilt dann als geprüft, und die Gewinne werden neu berechnet. Stimmt die Einordnung, genügt «Als geprüft markieren».

Hat die Transaktion eine Gegenpartei, können Sie die Korrektur mit «Auch auf jede Transaktion mit dieser Gegenpartei anwenden» zur Regel machen: Sie gilt für alle Transaktionen mit dieser Adresse auf dieser Blockchain, jetzt und bei späteren Importen. Ihre Regeln finden Sie unter Einstellungen → Meine Regeln; wird eine gelöscht, werden die betroffenen Transaktionen neu eingeordnet. Für Börsenkonten gibt es solche Regeln nicht.

Mehrere Zeilen auf einmal: auswählen und in der Leiste unten «Als geprüft markieren», «Interner Transfer», «Klassifizierung» oder «Aktivität» wählen. Die Filter «Unsichere Klassifizierung» (Konfidenz unter 80 Prozent, noch nicht geprüft) und «Nicht klassifiziert» zeigen, wo sich ein Blick lohnt.

Zeilen, die eine Börse selbst ausweist («Von der Börse als … ausgewiesen»), stammen aus dem Ledger der Börse und nicht aus einer Schätzung. Auch sie lassen sich überschreiben. In einem gesperrten Steuerjahr sind Änderungen erst nach dem Entsperren in den Einstellungen möglich.

Der Steuerbericht wird nicht fertig. Was tun?

Ein Bericht ist meist in unter einer Minute erstellt. Ist gerade viel los, wartet er kurz in der Warteschlange; die Erstellung selbst darf bis zu zehn Minuten dauern und wird bei einem Fehler bis zu zweimal wiederholt. Die Seite wartet 20 Minuten und meldet danach «Dauert länger als üblich»: Der Bericht wird trotzdem weiter erstellt und erscheint unter Steuerberichte, sobald er fertig ist.

Sobald er bereit ist, erhalten Sie eine E-Mail («Steuerbericht … ist bereit»), ebenso, wenn er endgültig nicht erstellt werden konnte. Beide Nachrichten lassen sich in den Einstellungen abschalten.

Mehrfaches Klicken beschleunigt nichts: Läuft für das Jahr schon ein Auftrag, wird dieser weitergeführt, und es sind höchstens drei Berichte pro Stunde möglich. Ein gesperrtes Steuerjahr, für das es schon einen Bericht gibt, wird nicht neu erstellt. Ist nach einer Stunde noch nichts da, melden Sie sich bitte über «Problem melden».

Wie verbinde ich Kraken oder eine andere Börse?

Über einen API-Schlüssel, den Sie bei der Börse erstellen, mit Leserechten. Geben Sie dem Schlüssel keine Handels- oder Auszahlungsrechte: BitLedger braucht sie nicht und ruft keine solche Funktion auf.

Kraken: unter Einstellungen → API einen Schlüssel mit den Rechten Query Funds, Query Ledger Entries und Query Closed Orders & Trades erstellen, dann auf der Seite Wallets «Kraken API verbinden» wählen. Kraken und Kraken Futures sind mit echten Konten geprüft.

Coinbase, Bybit, OKX, KuCoin, Gate.io, Bitget, Crypto.com, Bitvavo, HTX und Bitpanda lassen sich ebenso verbinden; bei Coinbase, OKX, KuCoin und Bitget gehört die Passphrase des Schlüssels dazu. Diese Börsen sind als Beta gekennzeichnet: noch nicht mit einem echten Konto geprüft. Gleichen Sie die Zahlen vor der Einreichung mit den Auszügen der Börse ab.

Gelesen werden das Ledger der Börse (Ein- und Auszahlungen, Trades, Gebühren, Erträge) und die Kontostände, mit denen die importierten Bewegungen abgeglichen werden. Das Secret und die Passphrase werden verschlüsselt gespeichert. Lehnt die Börse den Schlüssel ab, prüfen Sie Schlüssel, Secret und Leserechte.

Wie importiere ich Binance oder eine Datei?

Binance bietet keine Nur-Lese-API-Schlüssel an. Exportieren Sie dort den Transaktionsverlauf (Wallet → Transaction History → Export) als CSV-Datei und laden Sie sie auf der Seite Wallets hoch. Ebenso einlesen lassen sich CSV-Exporte von Kraken, CoinTracking und Koinly.

Kennt BitLedger das Format einer Datei nicht, liest eine KI die Spaltenüberschriften und einige maskierte Zeilen und schlägt eine Zuordnung vor. Sie sehen den Inhalt in einer Vorschau, bevor etwas gespeichert wird. Solche Erkennungen sind auf 3 pro Monat im kostenlosen Konto und 20 mit einem gekauften Steuerjahr begrenzt; bekannte Formate zählen nicht.

Die Datei muss eine CSV-Datei in UTF-8 und höchstens 50 MB gross sein. Geben Sie die Zeitzone der Datei an, wenn sie nicht UTC ist. Per Datei importierte Konten synchronisieren sich nicht selbst: Laden Sie für neue Bewegungen die neue Datei hoch.

Welche Wallets und Blockchains werden unterstützt?

33 Blockchains, gelesen über die öffentliche Adresse, ohne Private Keys: Ethereum, Bitcoin, Solana, Polygon, Avalanche, BNB Smart Chain, Arbitrum, Arbitrum Nova, Optimism, Base, Gnosis, Linea, Mantle, Scroll, zkSync Era, Taiko, Blast, Unichain, Fantom, Celo, Sonic, Berachain, ApeChain, Ronin, ZetaChain, Moonbeam, World Chain, Sei, Monad, Ink, HyperEVM, HyperCore und Robinhood Chain. BNB Smart Chain, Fantom, ZetaChain und Moonbeam sind als Beta gekennzeichnet.

Bitcoin wird pro Adresse gelesen (beginnend mit 1, 3 oder bc1); ein xpub wird nicht unterstützt. Weil die meisten Bitcoin-Wallets für jeden Eingang eine neue Adresse verwenden, fügen Sie jede genutzte Adresse hinzu. Eine EVM-Adresse (0x…) genügt einmal: Ist sie auf weiteren Chains aktiv, schlägt BitLedger diese vor.

Ist eine Blockchain wegen Wartung pausiert, steht das beim Hinzufügen und auf der Wallet; die bereits importierten Daten bleiben erhalten.

Warum ist der Wert per 31.12. im laufenden Jahr vorläufig?

In der Schweiz ist für die Vermögenssteuer der Bestand am 31. Dezember massgebend. Solange das Jahr läuft, gibt es diesen Stichtag noch nicht: Ein Bericht für das laufende Jahr bewertet den Bestand zu den Kursen von heute und ist als «Zwischenstand» gekennzeichnet. Erstellen Sie den Bericht für die Steuererklärung nach dem 31. Dezember neu.

Die Kurse stammen von CoinGecko, nicht aus der Kursliste der ESTV. Für Token, die in der Kursliste stehen, ist deren Jahresendkurs massgebend; der Bericht weist an der Stelle darauf hin. Musste ein Wechselkurs geschätzt werden, weil er noch nicht veröffentlicht war, steht auch das im Bericht: Erstellen Sie ihn neu, sobald der Kurs vorliegt.

Der Steuerwert per 31.12. im Detail →

FIFO oder gleitender Durchschnitt: Welche Methode gilt?

Das hängt vom Land ab, das Sie in den Einstellungen als Steuerwohnsitz gewählt haben. Schweiz: FIFO ist voreingestellt; LIFO, gleitender Durchschnittspreis und HIFO lassen sich wählen. Deutschland: FIFO (§ 23 EStG). Österreich: gleitender Durchschnittspreis (§ 27a Abs. 4 Z 3 EStG), die einzige zulässige Methode. Wo nur eine Methode gilt, zeigen die Einstellungen sie ohne Auswahl.

Wechseln Sie das Land, stellt BitLedger die Methode auf die des neuen Landes um. «Speichern & Bericht neu berechnen» speichert die Änderung und führt Sie zu den Steuerberichten: Ein bereits erstellter Bericht ändert sich nicht von selbst, erstellen Sie ihn dort neu.

Wie lösche ich mein Konto, und wie erhalte ich meine Daten?

Unter Einstellungen → Konto löschen. Zur Bestätigung tippen Sie LÖSCHEN. Gelöscht werden Profil, Wallets, Transaktionen, Klassifizierungen, Steuerberichte und ein laufendes Abo; die Kundendaten bei unserem Zahlungsanbieter ebenfalls. Das lässt sich nicht rückgängig machen: Laden Sie Berichte, die Sie behalten wollen, vorher herunter. Aus Sicherungskopien verschwinden die Daten spätestens nach 30 Tagen; Buchungsbelege zu Zahlungen bewahren wir aus gesetzlichen Gründen zehn Jahre auf.

Ihre Transaktionen exportieren Sie auf der Seite Transaktionen mit «CSV», für die gewählte Wallet und das gewählte Jahr. Der Export ist mit einem gekauften Steuerjahr verfügbar. Für eine vollständige Auskunft über Ihre Daten schreiben Sie an datenschutz@bitledger.app; wir antworten innert 30 Tagen.

Datenschutzerklärung →

Was bedeuten die Hinweise bei Ein- und Auszahlungen von Börsen?

Meldet eine Börse eine Einzahlung oder Auszahlung, wertet BitLedger sie als internen Transfer zwischen Ihren eigenen Konten, steuerlich also neutral. Ob es wirklich ein Transfer war, kann die Börse nicht wissen: Die Transaktion bleibt deshalb ungeprüft und trägt einen Hinweis, den Sie in der geöffneten Transaktion sehen. War die Einzahlung ein Airdrop, eine Schenkung oder eine Zahlung von Dritten, oder haben Sie mit der Auszahlung etwas bezahlt oder verkauft, ordnen Sie sie um (siehe oben). Derivate-Vorgänge tragen den Hinweis, sie einzuordnen.

Steht in einer Begründung «Vorbehalt», hat eine Regel eingeordnet, ist sich aber nicht sicher, etwa beim Staking, beim Entstaken oder bei einer Bridge, die je nach Ausgestaltung auch eine Veräusserung sein kann. Der Steuerbericht führt solche Vorgänge unter «Einstufung unter Vorbehalt» auf. Prüfen Sie sie und bestätigen oder korrigieren Sie die Einordnung.

Nicht dabei?

Angemeldet erreichen Sie uns über «Problem melden» unten in der Seitenleiste; die Meldung geht mit der Seite, auf der Sie waren, an uns. Sonst per E-Mail an support@bitledger.app. Fragen zum Datenschutz an datenschutz@bitledger.app.