Deutschland · Privatvermögen
Krypto-Steuern Deutschland: Haltefrist, Freigrenze, Staking
Ob ein Krypto-Gewinn steuerpflichtig ist, entscheidet in Deutschland vor allem ein Datum: wie lange Sie die Coins gehalten haben. Dieser Überblick nennt für jede Regel die Fundstelle — damit Sie nachprüfen können, was hier steht.
1. Nach einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei
Kryptowerte im Privatvermögen sind „andere Wirtschaftsgüter“. Ihr Verkauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Liegt mehr als ein Jahr dazwischen, ist der Gewinn steuerfrei — gleich wie hoch.
Die Frist läuft für jede Einheit einzeln, ab dem Tag, an dem Sie sie erworben haben. Wer regelmäßig nachkauft, hat deshalb in jedem Verkauf Einheiten mit unterschiedlichem Alter. Welche als verkauft gelten, bestimmt die Reihenfolge: die Finanzverwaltung akzeptiert FIFO, die zuerst angeschafften zuerst, getrennt für jede Wallet und jedes Konto (BMF-Schreiben vom 6. März 2025). So rechnet auch BitLedger.
Innerhalb der Frist wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit der Abgeltungsteuer: Kryptowerte sind kein Kapitalvermögen im Sinne von § 20 EStG.
2. Die Freigrenze: unter 1.000 € bleibt alles steuerfrei
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr zusammen weniger als 1.000 € betragen (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG, seit 2024; bis 2023 waren es 600 €).
Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 999 € Gewinn zahlen Sie nichts; bei 1.000 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der eine Euro darüber. In die Summe zählen alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres, nicht nur Krypto, und Verluste desselben Jahres werden vorher abgezogen.
3. Auch ein Tausch ist ein Verkauf
Wer Bitcoin gegen Ether tauscht, veräußert Bitcoin und schafft Ether an. Der Tausch ist steuerlich ein Verkauf zum Marktwert in Euro, mit allen Folgen: innerhalb der Haltefrist ist der Unterschied zum Kaufpreis ein steuerpflichtiger Gewinn, und für die erhaltenen Ether beginnt eine neue Jahresfrist. Dasselbe gilt, wenn Sie mit Krypto bezahlen.
Gebühren für Kauf und Verkauf mindern den Gewinn: als Anschaffungsnebenkosten beim Kauf, als Veräußerungskosten beim Verkauf.
4. Verluste zählen nur innerhalb der Frist
Ein Verlust aus einem Verkauf innerhalb eines Jahres ist mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar — im selben Jahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren (§ 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG). Mit Ihrem Gehalt verrechnen lässt er sich nicht. Ein Verlust nach Ablauf der Frist zählt steuerlich gar nicht, so wenig wie ein Gewinn.
5. Staking, Lending und Airdrops
Belohnungen aus Staking und Zinsen aus Lending sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, bewertet zum Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses. Steuerfrei bleiben sie, wenn alle Einkünfte dieser Art im Jahr zusammen weniger als 256 € betragen — auch das eine Freigrenze.
Die erhaltenen Coins gelten mit dem Zufluss als angeschafft. Für sie läuft ab diesem Tag die normale Jahresfrist; die Zehnjahresfrist, die früher für Staking diskutiert wurde, wendet die Finanzverwaltung nicht an.
Bei Airdrops kommt es darauf an, ob Sie dafür etwas leisten — Daten preisgeben, Aufgaben erledigen, Werbung verbreiten. Dann ist der Airdrop nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Ohne jede Gegenleistung kann der Erhalt steuerfrei sein. Die Abgrenzung im BMF-Schreiben ist kleinteilig; im Zweifel gehört sie zu Ihrer Steuerberatung.
6. Was das Finanzamt sehen will
Gewinne und Verluste aus Verkäufen innerhalb der Frist gehören in die Anlage SO, ebenso Staking- und Lending-Erträge. Das BMF-Schreiben betont die Mitwirkungspflichten: Sie müssen jeden Kauf, Verkauf und Tausch mit Datum, Menge und Kurs belegen können, auch für Wallets außerhalb einer Börse.
Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Börsen und Krypto-Dienstleister in der EU die Transaktionen ihrer Kunden für die Steuerbehörden (DAC8). Die erste Meldung betrifft das Jahr 2026.
Häufige Fragen
- Wann sind Krypto-Gewinne in Deutschland steuerfrei?
- Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Innerhalb des Jahres bleiben sie steuerfrei, solange alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen unter 1.000 € liegen.
- Ist die Freigrenze von 1.000 € ein Freibetrag?
- Nein. Liegt der Gesamtgewinn bei 999 €, ist er steuerfrei; bei 1.000 € ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG). Bei Zusammenveranlagung gilt sie für jeden Ehegatten.
- Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
- Nein. Die Finanzverwaltung wendet die Zehnjahresfrist auf Staking und Lending nicht an; es bleibt bei einem Jahr (BMF-Schreiben vom 6. März 2025).
- Muss ich auch Verluste angeben?
- Ja, wenn Sie sie nutzen wollen. Verluste aus Verkäufen innerhalb der Haltefrist werden mit Gewinnen derselben Art verrechnet, ins Vorjahr zurück- oder in die Folgejahre vorgetragen (§ 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG). Ohne Angabe in der Anlage SO stellt das Finanzamt keinen Verlust fest.
Quellen
Ihr Bericht für Deutschland: Haltefrist je Coin, FIFO je Wallet, Freigrenzen geprüft und fertig für die Anlage SO. Auf die Warteliste